Funktion von Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2013
Das deutsche Wahlrecht
Jeder Wähler hat auch bei der Bundestagswahl 2013 wieder zwei Stimmen. Hierbei bestimmt der Wähler über die Zweitstimme die Stärke der Parteien im Bundestag und somit über die Mehrheit, welche die Regierung wählt und Gesetze beschließt. Mit der Erststimme legt er fest, welcher Kandidat seinen Wahlkreis in Berlin vertritt. Das eigentliche Kräfteverhältnis im Bundestag wird durch die Erststimme aber nicht beeinflusst.
- Der Deutsche Bundestag hat regulär 598 Abgeordnete.
- 299 Abgeordnete werden über die Erststimme direkt in den Wahlkreisen gewählt. Dafür stellen sich in jedem Wahlkreis so genannte Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Gewählt ist der Kandidat, welcher mehr Stimmen als jeder andere Bewerber (relative Mehrheit) erhält. Dieser Kandidat vertritt dann den Wahlkreis als Abgeordneter im Bundestag (Direktmandat).
- 299 weitere Sitze werden über die Landeslisten der Parteien besetzt. Wie viele Vertreter von der Landesliste einer Partei in den Bundestag kommen, wird über das Verhältnis der Zweitstimmen und die bereits gewonnenen Direktmandate festgelegt.
- Übersteigen die Direktmandate die Anzahl der Sitze, welche einer Partei in einem Bundesland gemäß des Zweitstimmenergebnisses zustehen (so genannte Überhangmandate), kommt es zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien, um eine Verzerrung des Ergebnisses zu kompensieren.
- Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Anzahl der Mitglieder des Bundestages deutlich erhöhen.
Verteilung der Sitze gemäß Wahlergebnis
- Zunächst werden die 598 regulären Abgeordnetensitze des Bundestags auf die sechzehn Bundesländer verteilt. Jedes Land erhält eine feste Anzahl an Sitzen entsprechend seiner Bevölkerungsgröße. Dies werden z.B. für Rheinland-Pfalz 30 Abgeordnete sein.
- Nur Parteien, die im gesamten Wahlgebiet mindestens 5% der gültigen Stimmen erhalten haben, qualifizieren sich für einen Einzug in den Bundestag. Von dieser Regel wird nur dann abgewichen, wenn die Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat, dann darf ihr Gesamtergebnis auch unterhalb von 5% liegen.
- Bewerber, welche ein Direktmandat gewonnen haben, ziehen unabhängig vom Gesamtergebnis ihrer Partei in den Bundestag ein.
- Nach der Wahl wird in jedem Bundesland nach der Divisormethode mit Standardrundung berechnet, wie viele Mandate jede Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil in diesem Land erhält. Hierbei werden nur Parteien berücksichtigt, die sich, wie im zweiten Punkt beschrieben, qualifiziert haben.
- Von der Anzahl der Sitze, die eine Partei in dem Bundesland erhält, wird die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, erhält sie Überhangmandate. Diese sind zusätzliche zu den Sitzen, die dem Bundesland eigentlich zustehen.
- Da die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis verfälschen, erfolgt in einem weiteren Schritt eine Ergänzung des Bundestages um Ausgleichsmandate. Dabei werden die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, damit das Größenverhältnis der Parteien entsprechend des Zweitstimmenergebnisses gewahrt bleibt. Für diesen Ausgleich wird auf Bundesebene die Zahl der zu verteilenden Gesamtsitze bis zu dem Punkt erhöht, ab dem alle Parteien über so viele Sitze verfügen, wie ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Am Ende werden die so auf Bundesebene ermittelten zusätzlichen Mandate auf die Landeslisten der Parteien verteilt. Diese Regelung gilt erstmalig für die Bundestagswahl 2013.
Wahlentscheidung für eine starke Regierung unter Dr. Angela Merkel
Über die Zweitstimme bestimmt man die Größe der CDU-Bundestagsfraktion in Berlin. Je mehr Zweitstimmen die CDU auf sich vereinen kann, desto sicherer ist die Bildung einer starken Regierung unter der Führung von Angela Merkel.
Mit Hilfe der Erststimme entscheidet man über den Wahlkreiskandidaten, welcher Koblenz in Berlin vertritt. Ein Stimme für Dr. Michael Fuchs ist eine Garantie, dass Koblenzer Belange auch in der Zukunft Gehör in Berlin finden werden.